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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages (AGB)

1.Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

 

1.1.Ärztliche Verordnung

Für Ihre Physiotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.Diese erhalten Sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt sind.

Diese Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose

  • die verordnete Behandlung und

  • die Anzahl der Behandlungseinheiten beinhalten.

Die ärztliche Verordnung ist eine notwendige Voraussetzung für die Behandlung.Ohne diese können Sie unsere Leistung nur präventiv in Anspruch nehmen und präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden.

 

1.2.Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und das für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Ihrer ersten Einheit bekannt gegeben.

 

Wir haben keinen Kassenvertrag.Sie begleichen die Kosten direkt mit uns als Wahltherapeutin/ Wahl-therapeuten und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß dem Kassentarif um Kostenzuschuss an.

Angaben zum Kostenzuschuss/Kostenersatz entnehmen Sie bitte von Ihrer zuständigen Krankenversicherung, dazu können wir keine Angaben machen.

 

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung.

 

Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

 

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung, daher werden Sie gebeten zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

 

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

Für die Dauer der Behandlung steht Ihnen eine Physiotherapeutin/ein Physiotherapeut zur Verfügung welcher Ihr Ansprechpartner in fachlichen Fragen ist.

 

Mit dieser/em vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie :

  • Behandlungsziel

  • Maßnahmen der Behandlung

  • Behandlungstermine

  • Behandlungsdauer

  • Behandlungsfrequenz

  • Behandlungsumfang

  • Kosten der Behandlung

2.2. Ihre Behandlung

Unsere Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung

  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe

  • notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials

  • Dokumentation(Krankengeschichte) und gesetzliche 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie jederzeit ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie(gegen Kostenersatz) haben

  • bei Bedarf/auf Anfrage : Verfassen von , über die Dokumentation hinaus reichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern,behandelden Ärztinnen/Arzt, private Versicherungsträger und ähnlichen Stellen

 

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an einer Behandlungsserie bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

 

2.3. Grundsätze der Behandlung

  • Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

  • Wissenschaft: Ihr/e PhysiotherapeutIn orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

  • Selbstbestimmung: Ihr/e PhysiotherapeutIn unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn abzusprechen.

  • Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr/e PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

2.4. Dokumentation

Wir sind gesetzlich zur Dokumentation u.a.der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei uns und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

 

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen zu Beginn der Behandlung von Ihrer/Ihrem Physiotherapeutin/en mitgeteilt und erscheinen auf unserer aktuellen Website.

 

3.2. Zahlungsmodus

Wir stellen Ihnen bei Ende der Behandlung(bzw. Behandlungssitzung der ärztlichen Verordnung)eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzung aus. Gerne stellen wir Ihnen auch Sammelrechnungen aus.

Bei uns kann ausschließlich in Bar bezahlt werden, nach jeder Behandlungssitzung. Sollten Sie dieser Forderung nach einmaliger Aufforderung nicht Nachkommen sehen wir uns gezwungen eine Mahngebühr für die erste Mahnung auf Euro 15,- , für die zweite Mahnung auf Euro 25,- und für die dritte Mahnung auf Euro 35.- zu bemessen.Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger anfallender Mahnspesen.

 

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

 

Ihr/e PhysiotherapeutIn ist BegleiterIn auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhält Ihr/e PhysiotherapeutIn den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e PhysiotherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

 

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, uns dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen.

 

Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. Ausnahme ist wenn sie uns vom selben Tag eine Krankschreibung ihrer Ärtzin/ihres Arztes per

e-mail an office@checkpoint-gesundheit.net senden.

 

6. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch unseren Physiotherapeut/in steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Unsere Physiotherapeutin/en werden sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn diese der Meinung sind , dass die Behandlung nicht zum gewünschten, beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn unseren Physiotherapeuten/in die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückerstattung der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und der von uns ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages.

 

Wir beraten Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

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