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VERORDNUNGS

SCHEIN

WISSENSWERTES

Vor Therapiebeginn benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung). Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen diese aus. Die Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum einen Monat gültig. 

Bestenfalls sollten Sie sich 10x Physiotherapie á 60 min verordnen lassen.

Achtung: Derzeit, Stand Jänner 2023, wird bei der ÖGK die Bewilligungspflicht ausgesetzt. Versicherte bei der BVAEB und SVS müssen Ihre Verordnung bewilligen lassen!

Wie erhalten Sie Ihre Bewilligung?

ÖGK 

Bringen oder schicken Sie uns die Verordnung (Zuweisung) vor der ersten Behandlung. Geben Sie uns formlos bekannt, welches Institut bzw. welche Therapeutin / welcher Therapeut die Behandlungen durchführen wird.

Sie können uns die Verordnung auch faxen. In diesem Fall nehmen Sie bitte die Original- verordnung und das Antwort-Fax zu Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten mit. Nur so ist Ihre Verordnung gültig.

 

Kundenservice Bruck / Leitha
Stefaniegasse 4
2460 - Bruck an der Leitha
Telefon: 05 0766-126100
Fax: 05 0766-120380
Mail: bruckleitha@oegk.at

SVS

Für folgende andere bewilligungspflichtige Leistungen nutzen Sie bitte das Service „Verordnung zur Bewilligung einreichen":

 

  • Physiotherapie

  • Logopädie

  • Ergotherapie

  • Psychotherapie

 

svsgo online, Vor Ort oder  SVS Telefonnummer 050 808 808

BVAEB 

Physiotherapeutische Behandlungen können über ärztliche Verordnung (Zuweisung) von einen diplomierten Vertrags- oder Wahlphysio- therapeuten in Anspruch genommen werden. 

Diese Vertrags- oder Wahlphysiotherapeuten sind zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt.

Die Verordnung ist vor Beginn der Behandlung der BVAEB zur Bewilligung vorzulegen. Dies kann persönlich in den jeweiligen Landesstellen bzw. Außenstellen oder elektronisch (e-Mail, Fax) erfolgen.

 

österreichweite Service-Nummer 050405 der BVAEB 

Landesstelle für Wien, NÖ u. Bgld.

Josefstädter Straße 80
1080 Wien

Telefon: 050405-23700 
postoffice@bvaeb.at

 

 

Außenstelle St. Pölten

Bahnhofplatz 10
3100 St. Pölten

Telefon: 050405-23700
ast.stpoelten@bvaeb.at 

Beachten Sie, dass jeder Arzt zur Physiotherapeutin/zum Physio- therapeuten überweisen kann!

BEFUNDE

Bitte bringen Sie zur ersten Einheit vorhandene Röntgenbilder, MR-Bilder, Befunde, Operationsberichte, etc. mit.

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