CHECKPOINT
GESUNDHEIT
VERORDNUNGS
SCHEIN
WISSENSWERTES
Vor Therapiebeginn benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung). Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen diese aus. Die Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum einen Monat gültig.
Bestenfalls sollten Sie sich 10x Physiotherapie á 60 min verordnen lassen.
Achtung: Derzeit, Stand Jänner 2023, wird bei der ÖGK die Bewilligungspflicht ausgesetzt. Versicherte bei der BVAEB und SVS müssen Ihre Verordnung bewilligen lassen!
Wie erhalten Sie Ihre Bewilligung?
ÖGK
Bringen oder schicken Sie uns die Verordnung (Zuweisung) vor der ersten Behandlung. Geben Sie uns formlos bekannt, welches Institut bzw. welche Therapeutin / welcher Therapeut die Behandlungen durchführen wird.
Sie können uns die Verordnung auch faxen. In diesem Fall nehmen Sie bitte die Original- verordnung und das Antwort-Fax zu Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten mit. Nur so ist Ihre Verordnung gültig.
Kundenservice Bruck / Leitha
Stefaniegasse 4
2460 - Bruck an der Leitha
Telefon: 05 0766-126100
Fax: 05 0766-120380
Mail: bruckleitha@oegk.at
SVS
Für folgende andere bewilligungspflichtige Leistungen nutzen Sie bitte das Service „Verordnung zur Bewilligung einreichen":
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Physiotherapie
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Logopädie
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Ergotherapie
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Psychotherapie
svsgo online, Vor Ort oder SVS Telefonnummer 050 808 808
BVAEB
Physiotherapeutische Behandlungen können über ärztliche Verordnung (Zuweisung) von einen diplomierten Vertrags- oder Wahlphysio- therapeuten in Anspruch genommen werden.
Diese Vertrags- oder Wahlphysiotherapeuten sind zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt.
Die Verordnung ist vor Beginn der Behandlung der BVAEB zur Bewilligung vorzulegen. Dies kann persönlich in den jeweiligen Landesstellen bzw. Außenstellen oder elektronisch (e-Mail, Fax) erfolgen.
österreichweite Service-Nummer 050405 der BVAEB
Landesstelle für Wien, NÖ u. Bgld.
Josefstädter Straße 80
1080 Wien
Telefon: 050405-23700
postoffice@bvaeb.at
Bahnhofplatz 10
3100 St. Pölten
Telefon: 050405-23700
ast.stpoelten@bvaeb.at
Beachten Sie, dass jeder Arzt zur Physiotherapeutin/zum Physio- therapeuten überweisen kann!
BEFUNDE
Bitte bringen Sie zur ersten Einheit vorhandene Röntgenbilder, MR-Bilder, Befunde, Operationsberichte, etc. mit.